Macht der Käufer einer Kommanditeinlage Erfüllungsansprüche aus einer vom Verkäufer abgegebenen Garantieerklärung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geltend, kann ein Nichterfüllungsschaden des Käufers im Garantiefall nur darin bestehen, dass die erworbenen Anteile an der übernommenen Gesellschaft weniger wert sind, als wenn sich die Garantiezusage als richtig erwiesen hätte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. März 2006 – VIII ZR 120/04