Vinkulierung von GmbH-Anteilen

Bei einer GmbH können eine Vinkulierung und die Einräumung eines Vorkaufsrechts der anderen Gesellschafter im Nachhinein nur mit Zustimmung aller Gesellschafter in unanfechtbarer Weise beschlossen werden.

OLG Dresden, Beschluss vom 10. Mai 2004 – 2 U 286/04

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