Eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist nach einem Urteil des Bundesgerichshofs wegen Verstoßes gegen § 87c HGB unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2006 – VIII ZR 100/05