Squeeze-out während der Liquidation

Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. „Squeeze out“) ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. September 2006 – II ZR 225/04

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