Versicherungsvermittler-Richtlinie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt den neuen Entwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht und Verbänden und Ländern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Eine Kabinettbefassung soll noch im Frühjahr erfolgen.

Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers einer Erlaubnis unterworfen werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit soll die die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert werden. Gleichzeitig sollen, so die Absicht der EU-Richtlinie, grenzüberschreitende Vermittlungen vereinfacht werden.

In dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist vorgesehen, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die ca. 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler werden.

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