Insolvenzschutz bei Lizenzverträgen

Die Konferenz der Justizminister hat sich heute in Berlin mit der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen befasst. Hinter diesen schlichten Stichworten verbirgt sich ein gravierendes Problem für Unternehmen, die von einem Patentinhaber eine Lizenz erwerben und auf der Basis dieser Lizenz neue Produkte entwickeln. Im Falle der Insolvenz des Patentinhabers können sie nach derzeitiger Rechtslage erheblichen Schaden erleiden, wenn der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Lizenzvertrag im Insolvenzverfahren zu beenden.

Hierzu soll vom Bundesjustizministerium zeitnah einen Regelungsvorschlag unterbreitet werden, um die berechtigten Interessen des Lizenznehmers in einer solchen Situation besser zu schützen.

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