Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Das Bundeskabinett hat vier Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen verabschiedet. Die Verträge – sie wurden mit Ägypten, Jemen, Afghanistan und Timor-Leste abgeschlossen – sollen günstige Rahmenbedingungen für deutsche Investoren in diesen Ländern schaffen.

Die Verträge, die auf Gegenseitigkeit beruhen, vermitteln Investoren einen umfassenden Rechtsschutz, insbesondere durch Gewährleistung

  • des freien Kapital- und Ertragstransfers
  • von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten
  • einer Entschädigungspflicht und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen
  • einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in allen Investitionsstreitigkeiten.

Die Verträge ermöglichen darüber hinaus, Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen für deutsche Investoren in den betreffenden Ländern zu gewähren.

Zur Zeit sind insgesamt 119 bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen finden sich im Internetangebot der Bundesregierung unter www.agaportal.de.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!