Investitionsschutzabkommen

Die Bundesregierung hat für einige neu geschlossene Investitionsschutzabkommen (Verträge „über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen“) das Gesetzgebungsverfahren für die notwendigen Zustimmungsgesetze eingeleitet und die Gesetzentwürfe dem Bundesrat zugeleitet. Dies betrifft die Abkommen mit den Ländern

  • Jemen
  • Ägypten
  • Afghanistan und
  • Timor-Leste

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