Ab dem 15. August werden Maut-Sünder kräftiger zur Kasse gebeten. Das Bußgeld wird bei fahrlässiger Nicht- oder nicht ausreichender Mautentrichtung
- für den Fahrer von 75 auf 100 Euro und
- für den Unternehmer, der über den Fahrzeugeinsatz entscheidet, von 150 auf 200 Euro angehoben.
Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Mautentrichtung steigt das Bußgeld
- für den Fahrer von 150 auf 200 und
- für den Unternehmer von 300 auf 400 Euro.
Diese Geldbußen gelten für erstmalige Verstöße. Bei Weiderholungsfällen kann eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro festgesetzt werden.