Am 31.08.2005 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 02.06.2005 für anwendbar erklärt. Die Zweite Verordnung vom 25.04.2004 tritt am 30.09.2005 außer Kraft.
Die Laufzeit des TV Mindestlohnes wird bis zum 31.03.2008 verlängert. Der derzeitige Mindestlohn bleibt bis zum Außerkrafttreten des Tarifvertrages unverändert.
Der Mindestlohn beträgt für ungelernte Arbeitnehmer 7,85 ? (neue Bundesländer: 7,15 ?), für gelernte Gesellen 10,73 ? (neue Bundesländer: 9,37 ?)