Für das Keramiker-Handwerk wurde nun im Bundesgesetzblatt die neue Meisterprüfungsverordnung vom 13. Januar 2006 verkündet. Sie tritt damit am 1. April 2006 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 3. Februar 1983 ab.
Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Keramiker-Handwerk galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde das Meisterprüfungsprojekt und die Situationsaufgabe so gestaltet, dass der Prüfling mit der bestandenen Meisterprüfung den Nachweis erbracht hat, dass er die Komplexität des Handwerks beherrscht.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Keramiker-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerks ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch für die Gewerbe der Anlage B möglich und ist gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung. In den Meisterprüfungen für zulassungsfreie Handwerke werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke – es gibt keine Niveauunterschiede.