Reform beim Pflanzenschutz

Die Bundesregierung will die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu regeln. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Anzeigepflicht für Unternehmen vor, die den Ankauf von Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Dies sei nötig, um Kontrollen effizienter zu gestalten, so die Regierung. Die Praxis habe gezeigt, dass ein Bedarf an einer gesetzlichen Regelung der so genannten Vertriebserweiterung besteht. Dabei handle es sich um Vereinbarungen zwischen dem Zulassungsinhaber und demjenigen, der ein Pflanzenschutzmittel des Zulassungsinhabers unter einer anderen Bezeichnung in Verkehr bringt. Als einen weiteren Grund für die Novellierung benennt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Januar 2006, welches die Anpassung von Regelungen zum Schutz besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten an eine EU-Richtlinie fordert.

Der Bundesrat listet in seiner Stellungnahme insgesamt 14 Einwendungen auf, denen die Bundesregierung größtenteils zustimmt. Die vom Bundesrat gewünschte klare Abgrenzung zwischen Bioziden und Pflanzenschutzmitteln lehnt die Regierung „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ hingegen ab. Eine derartige Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes solle erst nach Verabschiedung einer entsprechenden EG-Verordnung vorgenommen werden.

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