Schneidermeister

Für das Damen- und Herrenschneider-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen.

Mit der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Damen- und Herrenschneider-Hand?werk, die am 21. September 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, gibt es nach der Zusammenlegung der Handwerke Damenschneider, Herrenschneider und Wäsche?schneider im Rahmen der Novelle der Handwerksordnung 1998 erstmals gemeinsame Vorschriften für die Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerk. Die Prüfungsanforderungen wurden an neue handwerkliche Entwicklungen angepasst und gleichzeitig auf eine noch stärkere Kundenorientierung ausgerichtet.

Auch wenn die meisten Menschen ihre Kleidung „von der Stange“ kaufen, ist das Da?men- und Herrenschneider-Handwerk nicht aus der Mode gekommen. Dies belegt ein?drucksvoll die Entwicklung des Betriebsbestandes, der von ca. 4.850 Betrieben Ende 2003 auf ca. 6.860 Betriebe Ende 2005 gestiegen ist. Jeder Mensch ist individuell und die Schneiderinnen und Schneider fertigen individuelle Kleidung nach Maß in perfekter Ausführung. Ihre Bekleidungsstücke heben die Persönlichkeit der Kundinnen und Kun?den hervor und verhelfen ihnen zu einem gelungenen Auftreten im Beruf oder zu besonderen Anlässen.

Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Da?men- und Herrenschneider-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Hand?werken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Ablegung der Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerks ist. Die Able?gung einer freiwilligen Meisterprüfung ist aber auch für Gewerbe der Anlage B möglich und ist gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung. In den Meisterprüfungen für zulassungsfreie Handwerke werden die gleichen Anforderungen ge?stellt wie für zulassungspflichtige Handwerke – es gibt keine Niveauunterschiede. Da?mit stellt die Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerk ein verlässli?ches Qualitätssiegel für die Kunden dar, das für handwerkliches Können und Kunden?orientierung steht.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2122) tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und löst die veraltete Damenschneidermeisterverordnung vom 9. September 1994 sowie verschiedene Erlasse aus den 50er und 60er Jahren für die Herren- und Wäscheschneider ab.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!