Die Künstlersozialabgabe soll für das Jahr 2008 auf 4,9% (nach 5,1% im Jahr 2007) sinken.
Im Gegenzug sollen die Betriebsprüfungen für die Künstlersozialabgabe zukünftig nicht mehr von der Künstlersozialkasse durchgeführt werden müssen, sondern werden zukünftig zum Bestandteil der regulären Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger. So haben die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung zuküntig die Aufgabe, eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sicherzustellen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat nach Auskunft der Bundesregierung bereits damit begonnen, potenziell abgabepflichtige Unternehmen anzuschreiben und zur Meldung ihrer Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten aufzufordern. Solche Honorarzahlungen fallen zum Beispiel im Rahmen von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt oder für das eigene Unternehmen an und treten nicht nur bei typischen Verwertern wie Verlagen oder Galerien auf. Gleichzeitig werden die Versicherten von der Künstlersozialkasse intensiver und systematischer auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und die Höhe der gemeldeten Einkommen überprüft.
Die Künstlersozialversicherung verpflichtet selbständige Künstler und Publizisten zur sozialen Absicherung und ermöglicht ihnen den Schutz der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen, die ihrer oft schwierigen wirtschaftlichen Situation gerecht werden. Die Beiträge tragen die Versicherten nur zur Hälfte selbst. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie aus der Künstlersozialabgabe (30 Prozent) zusammen, welche die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen wegen ihres besonderen und kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnisses zu den selbständigen Künstlern und Publizisten leisten.