Transport gefährlicher Güter

Die Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt im Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung.

BGBl. II 2007, 1399 vom 14.09.2007 Nr. 27

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