Die Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt im Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung.
BGBl. II 2007, 1399 vom 14.09.2007 Nr. 27