Übertragbarkeit von Betriebsrenten

Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat die europaweite Übertragbarkeit von Betriebsrenten abgelehnt. Hintergrund der Diskussion ist der von der Kommission im Oktober 2005 vorgelegte Entwurf für eine Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität (Übertragbarkeit) von Zusatzrentenansprüchen, der im Europäischen Parlament umstritten ist. Unternehmen beanstanden, dass die Kommission die Last der Zusatzrentenansprüche für mobile Arbeitnehmer auf sie ablade. Auf den Richtlinienentwurf ergingen über 200 Änderungsanträge seitens der Abgeordneten. Diese Änderungen begrenzen den Geltungsbereich der Richtlinie über das Zusatzrentensystem auf ?ein nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten eingerichtetes, mit einem Beschäftigungsverhältnis gekoppeltes Rentensystem, das Zusatzrenten für Arbeitnehmer bieten soll?. Die Richtlinie soll keine rückwirkende Geltung haben und ebenfalls keine Anwendung auf Rentensysteme finden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie die Aufnahme neuer aktiver Versorgungsanwärter abgeschlossen haben, für Insolvenzschutzregelungen oder für Liquidationsverfahren. Am 27. April 2007 wird das Europäische Parlament endgültig über den Richtlinienentwurf entscheiden. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat bereits angekündigt, dass sie den Kommissionsvorschlag zusätzlich reduzieren möchte.

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