Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie („Basel II“) beschlossen, mit dem die Umsetzung von Basel II in das deutsche Rechtssystem vollzogen werden soll. Die entsprechenden Regelungen sollen zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Die Neuregelungen sehen vor, dass die Banken den Grad der Unterlegung mit Eigenkapital von einer individuellen Risikoeinstufung des Kreditnehmers abhängig machen. Kredite von weniger als 1 Millionen Euro können von den Banken dem „Retail-Portfolio“ zuordnen werden. Wegen der besseren Risikostreuung gelten hier geringere Eigenkapitalanforderungen.