Verkaufserlös für Kunstwerke

Künstler sollen beim Verkauf ihrer Werke durch einen Kunsthändler oder Versteigerer anders am Erlös beteiligt werden als bisher. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Seit 1971 lag der Anspruch bei fünf Prozent des Verkaufserlöses. In Zukunft solle dieser eine Staffelung erfahren in Höhe von vier Prozent (bis 50.000 Euro Veräußerungserlös) bis 0,25 Prozent für den Teil des Verkaufserlöses über 500.000 Euro. Der Gesamtbetrag für den Künstler solle bei höchstens 12.500 Euro liegen.

Das neue Vergütungssystem in Deutschland wird damit zu einem im Vergleich mit der gegenwärtigen Situation niedrigeren Aufkommen für die Urheber von Werken bildender Künste führen.

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