Wagniskapitalbeteiligungsgesetz

Die Bundesregierung will in diesem Sommer den Entwurf eines Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes verabschieden, sodass die Regelungen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit. Gleichzeitig solle auch das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften novelliert werden.

Die Eckpunkte eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken will das Bundeskabinett ebenfalls in diesem Sommer festlegen, heißt es weiter. Der Kabinettsbeschluss sei für Herbst oder Winter geplant, damit dieses Gesetz im Frühjahr 2008 in Kraft treten könne. Die „dreigleisige Strategie“ der Regierung sehe vor, dass zunächst die Rahmenbedingungen für das Bereitstellen von Wagniskapital an junge Unternehmen deutlich verbessert werden sollen. Zweitens müsse die Finanzierung des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital auch in Zukunft gewährleistet sein, weshalb Risiken der Finanzinvestoren begrenzt werden sollten. Die Regierung erwartet, dass sich die Startbedingungen für junge Unternehmen durch das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz verbessern werden und dass die Zahl der Unternehmensgründungen zunimmt.

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