Weingesetz

Die Bundesregierung will das Weingesetz ändern. In ihrem Gesetzentwurf schlägt sie dazu vor, den Ländern weitere Regelungsbefugnisse zu übertragen. So sollen sie zukünftig Wiederbepflanzungsrechte von einem Anbaugebiet in ein anderes übertragen dürfen. Sie sollen weiterhin zur Unterstützung des Steillagenweinbaus zulassen können, dass die Hektarerträge von Steillagen und Flachlagen innerbetrieblich saldiert werden können. Zudem will die Regierung Bezeichnungen ändern. Für das Anbaugebiet „Mosel-Saar-Ruwer“ habe sich die Bezeichnung „Mosel“ durchgesetzt und aus dem „Qualitätswein mit Prädikat“ soll „Prädikatswein“ werden.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, die von der Regierung geplante Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Deutschen Weinbaufonds nicht durchzuführen. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!