Am 13. September 2007 ist das „Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Nach dem bereits in Kraft getretenen Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz sollen hierdurch eine Reihe von Vorschriften insbesondere aus den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht „entrümpelt“ werden.
- Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt.
- Durch die Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht entfällt künftig in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte.
- Die steuerliche Buchführungspflicht soll dadurch vereinfacht werden, dass künftig weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen müssen. Sie können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Allerdings sind die Anforderungen an eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung inzwischen oftmals auch nicht mehr viel geringer als an eine Buchführung, nachdem hierfür ein Pflichtvordruck eingeführt wurde.
- Ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.