Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat gestern den vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält 17 Maßnahmen, vorgeblich zum „Bürokratieabbau“. Einige der Maßnahmen im Überblick:

  • Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister soll geändert und weitgehend durch automatisierte Abfrage- und Verfahrensabläufe ersetzt werden.
  • In der Dienstleistungskonjunkturstatistik sollen verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden, so dass für etwa 33 000 kleinere Dienstleistungsunternehmen die vierteljährliche Befragung entbehrlich würde.
  • Die Gewinnschwelle, ab der eine steuerliche Bilanzierungspflicht besteht, soll von 30.000 auf 50.000 EURO angehoben werden, so dass künftig mehr Steuerpflichtige als bisher anstelle einer Bilanz eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen können.
  • Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen (also Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen) sollen künftig per Datenübertragung erstellt werden. Die bisher bestehende Möglichkeit einer beleggebundenen Bescheiigung entfällt. Ein Grund mehr, warum sich der Unternehmer einen PC mit Internetanschluß anschaffen (und dann natürlich bei der GEZ anmelden) muss.
  • . Zusätzlich wird die bisher übliche Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers für die Vorausberechnung der Rente durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt.

Insgesamt also eine Reihe von Änderungen, die insbesondere für die Verwaltung Vereinfachungen bringt, dafür aber weniger für die Unternehmen.

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