Wird der Verlust von Bargeld, das in einem Pkw während eines Verkehrsunfalls mitgeführt wurde, erst nach mehreren Tagen und zwischenzeitlichem Krankenhausaufenthalt des Fahrers entdeckt, so spricht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln kein Anschein dafür, dass das Geld bei dem Unfall abhanden gekommen ist.
(OLG Köln, Urteil vom 25.02.2005 – 6 U 139/04