Der Bundesrat hat heute der von der Bundesjustizministerin vorgelegten Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren zugestimmt. Die Rechtsverordnung garantiert blinden und sehbehinderten Menschen einen Anspruch auf eine behindertengerechte Wahrnehmung von Schriftstücken im gerichtlichen Verfahren. Blinde oder Sehbehinderte, die in einem Zivilrechtsstreit als Kläger oder Beklagter auftreten, können künftig zum Beispiel vom Gericht verlangen, dass ihnen Urteile, Beweisbeschlüsse oder Ladungen sowie die Schriftsätze der Parteien in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dies kann nach ihrer Wahl in schriftlicher Form – also durch die Übersetzung des jeweiligen Dokuments in Blindenschrift oder Großdruck – oder auch zum Beispiel durch Vorlesen oder durch Aufnahme auf Tonträgern erfolgen. Der Anspruch besteht gegenüber dem Gericht, im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft, im behördlichen Bußgeldverfahren gegenüber der jeweiligen Verfolgungsbehörde und im Vollstreckungsverfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde.