Derzeit sorgt ein Urteil des Amtsgerichts Winsen/Luhe für Aufregung in der Szene der Internet-Foren. Worum ging es:
Das Amtsgericht ist zunächst zutreffenderweise der Meinung, der Betreiber eines Forums sei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden.
Doch das Amtsgericht verschärft dies noch: Es ist weiter der Ansicht, daß derjenige, der ein derartiges Forum betreibt, in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen hat und „im Zeitalter der schnellen E-Mails“ auch verpflichtet ist, kurze Reaktionsfristen von nur wenigen Stunden einzuhalten, auch dann, wenn er selbst gar nicht anwesend ist.
Sicher eine absolut überzogene Auffassung. Und da im allgemeinen auch in der Justiz der gesunde Menschenverstand nicht ausgeschaltet wird, dürfte dieses Urteil wohl auch ein Einzelfall bleiben. Wachsamkeit sei jedem Forenbetreiber gleichwohl empfohlen.
(AG Winsen/Luhe, Urteil vom 06.06.2005 – 23 C 155/05)