Ein einheitliches europäisches Vertragsrecht streben derzeit weder die EU-Mitgliedstaaten noch die EU-Kommission an. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Budestag. Angesichts der unterschiedlichen Zivilrechtskulturen in Europa hätten ein solches Vorhaben nach Einschätzung der Regierung zurzeit auch keine Erfolgsaussichten, es sei derzeit auch nicht erforderlich.