Beerdigungskosten

Das erwachsene Kind muss auch dann die Kosten für die Bestattung eines Elternteils übernehmen, wenn zu diesem keine persönliche Bindung bestanden hat.

Den gesetzlichen Bestimmungen des Bestattungsrechts liege, so das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Verfahren, in dem die Gemeinde den Sohn zur Erstattung der von ihr verauslagten Beerdigungskosten herangezogen hatte, nämlich die gesetzgeberische Überlegung zugrunde, dass die Angehörigen eines Verstorbenen diesem regelmäßig näher stünden als die Allgemeinheit. Von daher obliege es ihnen, für eine angemessene Bestattung zu sorgen. Dieser Grundsatz finde auch dann Anwendung, wenn – wie hier – keine intakten Familienverhältnisse vorlägen.

(VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005 – 6 K 93/05.KO)

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