Erben-Nachweis

Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen. Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt, so der BGH in einem Urteil, in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2005 – XI ZR 311/04

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