Die EU-Kommission macht Ernst und legt ein „Grünbuch Erb- und Testamentsrecht“ vor, mit dem eine umfassende Konsultation zu Fragen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge mit Auslandsbezug eingeleitet werden soll.
Schon im Wiener Aktionsplan1 von 1998 gehörte der Erlass einer EU-Regelung zum Erbrecht
zu den prioritären Vorhaben. Dementsprechend war dann auch im Maßnahmenprogramm zur
Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen, das Rat und Kommission Ende 2000 angenommen hatten, die
Ausarbeitung eines entsprechenden Rechtsinstruments vorgesehen. Im Haager Programm
erging jetzt unlängst die Aufforderung an die Kommission, ein Grünbuch zu dieser
Problematik vorzulegen, das sich mit dem anwendbaren Recht, Fragen der Zuständigkeit und
Anerkennung sowie Maßnahmen administrativer Art (Ausstellung von Erbscheinen,
Registrierung von Testamenten) auseinander setzt.
Das „Grünbuch Erb- und Testamentrecht“ kann im Internet-Angebot der EU-Kommission gefunden werden.