Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2006 – IV ZB 39/05