Seit Jahren sind EU-Neuwagen wegen ihres Preisvorteils beliebt- Was aber, wenn das Fahrzeug einen Mangel aufweist? Dann hat die Sache meist einen entscheidenden Haken, denn der Importeur tritt oftmals nicht selbst als Verkäufer auf, sondern Vermittelt nur den Kauf bei einem Händler im EU-Ausland.
Ein derartiger Importvermittler ist aber, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entschied, dann auch nicht der richtige Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche, die muss der Käufer vielmehr direkt beim Verkäufer im Kaufland geltend machen.
OLG Frankfurt – IV A / – S 0321 – 34/05