Der Rat der EU hat die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Hiermit sollen, vergleichbar etwa dem deutschen Mahnbescheidsverfahren, unstreitige Forderungen durch einen „Europäischen Zahlungsbefehl“ leichter eingefordert werden können. Insbesondere der bürokratische Aufwand und die höheren Kosten, die bislang mit der Einziehung einer Forderung im Ausland, beispielsweise durch das Exequaturverfahren, verbunden waren, sollen durch das Europäische Mahnverfahren verringert werden. Die Verordnung wird voraussichtlich im Januar 2007 im Amtsblatt veröffentlicht, gilt jedoch erst ab dem 11. Dezember 2009. Sie ist für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark anwendbar.