Zum 21. Oktober 2005 tritt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über den Europäischen Vollstreckungstitel in Kraft. Hierdurch wird das Exequaturverfahren, ein Verfahren über die Vollstreckbarerklärung, das bisher der Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet war, für alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark, abgeschafft. Dies ermöglicht die unmittelbare Vollstreckung von Entscheidungen über nachweislich unbestrittene Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat.
Am 17. Juni 2005 hat nunmehr der Bundesrat dem deutschenDurchführungsgesetz zugestimmt. In diesem Gesetz sind Verfahrensvorschriften für die EU-weite Vollstreckung unbestrittener Forderungen festgeschrieben, insbesondere spezifische Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften für europäische Vollstreckungstitel.
Damit dürfte die EU-weite Zwangsvollstreckung zukünftig wesentlich vereinfacht werden.