Europäischer Zahlungsbefehl

Das Europäische Parlament hat am 13. Dezember 2005 den Verordnungsvorschlag zum Europäischen Mahnverfahren verabschiedet. Dieser Verordnungsvorschlag sieht vor, dass durch einen europäischen Zahlungsbefehl unbestrittene Forderungen des Zivil- und Handelsrechts EU-weit vereinfacht beigetrieben werden können. Allerdings wird dieses Mahnverfahren nur auf bestimmte Forderungen aus grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen Anwendung finden und nicht, wie zunächst noch im Kommissionsvorschlag vorgesehen, auch auf innerstaatliche Sachverhalte. Da sich das Parlament mit dem Rat im Vorfeld über die Abänderungen geeinigt hat, ist davon auszugehen, dass der Rat keine weiteren Veränderungen vornehmen und die Verordnung schnell erlassen wird.

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