Europäisches Vertragsrecht

Das Europäische Parlament hat am 7. September 2006 eine Entschließung zum Europäischen Vertragsrecht angenommen. Das Parlament wiederholt in seiner Entschließung, dass der Binnenmarkt ohne eine weitere Harmonisierung im Bereich Zivilrecht nicht funktionsfähig sei. Es bestünde daher die Notwendigkeit, die Arbeiten an einem umfassenderen Gemeinsamen Referenzrahmen, der über das Verbraucherschutzrecht hinausgeht, weiterzuführen. Dieser gemeinsame Referenzrahmen soll ein Kompendium an Definitionen zu vertragsrechtlichen Begriffen, wie Vertragsschluss, Gewährleistungsfrist u.a. sein, das bestehende Unterschiede in bisher gesetztem Recht überwinden hilft und solche bei neuem Recht vermeidet.

Vor Abschluss der inhaltlichen Arbeiten soll nach Meinung des Parlaments die Frage nach dem für die konkrete Umsetzung anzuwendenden Rechtsinstrument noch offen gelassen werden. Das Parlament machte in seiner Entschließung jedoch deutlich, dass es eine verbindliche Regelung bevorzugen würde. Schließlich solle die Arbeit an einem umfassenden Gemeinsamen Referenzrahmen auch neben der im Moment betriebenen Überarbeitung des Verbraucherrechts weitergeführt werden.

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