Letzte Woche im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine öffentliche Anhörung zum Europäischen Vertragsrecht stattgefunden. Mit der Anhörung wollte das Parlament Antworten auf eine Reihe von Fragen erhalten, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Referenzrahmens aufgetreten sind.
Dabei ging es vor allem um die Erforderlichkeit und den Zweck der Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens, um dessen Rechtsnatur und Inhalt sowie dessen Verhältnis zu Gemeinschaftsrecht und den nationalen Rechtssystemen. Im Grundsatz waren alle an der Anhörung beteiligten Experten der Auffassung, dass die Schaffung eines Europäischen Referenzrahmens sinnvoll und für die weitere Rechtsentwicklung nützlich sei. Uneinigkeit bestand jedoch hinsichtlich der Rechtsnatur eines möglichen Gemeinsamen Referenzrahmens, also über die Frage, ob er durch ein verbindliches, unverbindliches oder optionales Instrument umgesetzt werden sollte. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertragsrecht im Europäischen Parlament, Klaus-Heiner Lehne, plädierte dafür, diese Frage erst dann zu diskutieren, wenn der Inhalt des Gemeinsamen Referenzrahmens ausgearbeitet sei.