Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Den Haag die Urkunde über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hinterlegt.

Der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gehören 65 Mitgliedstaaten an. Die Einrichtung bemüht sich seit über 100 Jahren darum, weltweit einheitlich geltende Regeln für grenzüberschreitende Rechtsfragen auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts festzulegen. Ursprünglich war die Konferenz allein mit Aspekten des Internationalen Privatrechts befasst ? das Internationale Privatrecht regelt bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Konflikten, welche der verschiedenen Rechtsordnungen Anwendung findet. Mittlerweile hat die Konferenz 36 Übereinkommen geschaffen, die neben dem Internationalen Privatrecht auch das internationale Verfahrensrecht betreffen. Die Übereinkommen sind von zahlreichen Staaten ratifiziert worden, so etwa das Haager Zustellungsübereinkommen, das die Zustellung von Schriftsätzen in einem Prozess vereinfacht, in dem die Rechtsordnungen verschiedener Länder zu berücksichtigen sind, oder das Haager Kindesentführungsübereinkommen, mit dem sich das Sorgerecht eines Elternteils, das ein nationales Gericht bereits festgestellt hat, in einem grenzüberschreitenden Konflikt leichter durchsetzen läßt.

Bislang war der Beitritt zur Haager Konferenz ausschließlich Staaten vorbehalten, durch eine Satzungsänderung ist er nunmehr auch der Europäischen Gemeinschaft möglich. Sie wird so künftig die Interessen der EU-Mitgliedstaaten mit mehr Gewicht in den Verhandlungen der Haager Konferenz vertreten können. Hinzu kommt, dass die Belange der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU, die auch gegenüber Nicht-EU-Staaten von Bedeutung sind, teilweise nur von der Europäischen Gemeinschaft in die Verhandlungen der Haager Konferenz eingebracht werden können. Die Koordination der justiziellen Zusammenarbeit ist eine durch den EG-Vertrag der Europäischen Gemeinschaft zugewiesene Aufgabe, die nicht gänzlich von einzelnen Mitgliedstaaten wahrgenommen werden kann. In der justiziellen Zusammenarbeit der EU sind zur Zeit zahlreiche Vorhaben auf dem Weg, die zum Ziel haben, die Normen des Internationalen Privatrechts zu vereinfachen (z.B. die Rom II-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht, die Unterhaltsverordnung). Genau auf diesen Gebieten ist auch die Haager Konferenz tätig. Als Mitglied der Haager Konferenz kann die Europäische Gemeinschaft somit Interessen, die sie innerhalb der EU wahrnimmt, auch gegenüber Nicht-EU-Staaten vertreten und in die Verhandlungen künftiger Übereinkommen einfließen lassen.

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