Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung passieren den Bundesrat – mit Ergänzungen

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in einigen Punkten zu ändern.

Insbesondere sind dies folgende Punkte:

  • Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht sollen berücksichtigt werden. Unter anderem dürfen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr auf Ausstellungen, Messen oder Sportveranstaltungen gezeigt werden.
  • Welpen müssen ausreichend an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnt werden – hierfür dürfen in der gewerbsmäßigen Hundezucht Betreuungspersonen maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen; sie müssen sich täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen beschäftigen.
  • Die Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten.

Am 25.06.2021 hat der Bundesrat diesen Änderungen zugestimmt.

Seine Zustimmung erfolgte allerdings nur unter der Bedingung mehrerer Änderungen am Verordnungstext, die den Tierschutz weiter intensivieren sollen. Unter anderem möchte der Bundesrat die Vorgaben für Haltung, Betreuung und Sozialisierung von Hundewelpen verschärfen.

Übernimmt die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen 11 Änderungsmaßgaben, kann sie die Verordnung verkünden. Sie soll mit Beginn des folgenden Quartals in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschliessung hat der Bundesrat weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt, um den Tierschutz in verschiedenen Bereichen zu verbessern.

Unter anderem fordert er schärfere Regelungen für den Online-Handel mit Hundewelpen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Anregungen des Bundesrates befasst.

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