Kampf gegen den illegalen Welpenhandel – Vorstoß des Bundesrats

Der illegale Handel mit Hundewelpen ist ein unfassbar lukratives Geschäft (über das generelle Problem und einen konkreten Fall hatten wir hier schon berichtet).

Über das Internet (aber auch „analog“) werden unglaublich viele Hundewelpen verkauft, die unter unfassbaren Zuständen von rücksichtslosen Vermehrern im In- und Ausland ohne jede Kenntnisse über Hunde und ohne jegliche Rücksicht auf die Hunde schlicht „produziert“ werden. Häufig sind die Welpen zudem sogar akut krank – um von fehlenden Impfungen etc. gar nicht zu sprechen.

Der Gesetzgeber tut sich mit entsprechenden Vorgaben bislang recht schwer, während die Anforderungen an die Hundehaltung und -ausstellung z.T. abstruse Blüten treiben.

Nun kam es zu einem Vorstoß im Deutschen Bundesrat.

Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, den illegalen Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert, Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu schließen, eine bessere länderübergreifende Überwachung und Nachverfolgung zu realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen.

Insbesondere seit der Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit Tieren stark zugenommen. Kleinanzeigen-Portale seien für den illegalen Tierhandel zu wichtigen Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch unter falschem Namen könnten Händlerinnen und Händler dort verschiedene Tierarten ohne jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.

Gerade der illegale Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft, die unter widrigsten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und gehalten worden sind. Solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere verursachten häufig enorme Folgekosten und Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden aufgrund von Überforderung in sowieso schon überfüllten Tierheimen abgegeben.

Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung von illegalem Tierhandel einrichten, um endlich effektiv und länderübergreifend gegen die mafiösen Strukturen der internationalen Tierproduzenten vorzugehen.

Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, meist nur vereinzelt und zufällig erwischt und zur Verantwortung gezogen.

Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, endlich Maßnahmen von den Onlineportale-Betreibern einzufordern, die den illegalen Handel mit Tieren massiv erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen sollten außerdem über die Risiken und Missstände durch illegalen Welpenhandel informieren müssen. Würden sie gegen die Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das Sanktionen zur Folge haben, verlangt der Bundesrat.

Der konkrete Beschluss des Bundesrats mit der Überschrift

Tierschutz stärken – Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren

lautet wie folgt:

  1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene verstärkt für eine umfassende Regelung zum Onlinehandel mit Wirbeltieren einzusetzen.
    Es gilt durch geeignete Regelungen auf europäischer Ebene, ergänzt durch geeignete Regelungen und Einrichtungen auf nationaler Ebene, sicherzustellen, dem Leiden der Tiere entgegenzuwirken.
  2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Bemühungen der Länder zur Schaffung einer zentralen Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren zu unterstützen und die Einrichtung dieser Stelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemäß der Empfehlung der Projektgruppe Internethandel der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) umzusetzen.
  3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) mit der Projektgruppe Internethandel der AG Tierschutz und, sofern Wirbeltiere wildlebender, besonders und streng geschützter Arten betroffen sind, die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), in den weiteren Arbeitsprozess einzubinden.
  4. Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine verpflichtende Identitätsprüfung jedes Anbieters von Tieren im Onlinehandel einzuführen.
  5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Sanktionen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Tierhandel zu verschärfen und zusätzliche Ordnungswidrigkeitstatbestände im Hinblick auf den Onlinehandel mit Tieren einzuführen.
  6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer zentralen länderübergreifenden Datenbank zu schaffen, die Informationen über Tierhaltungs- und Betreuungsverbote sowie erteilte oder versagte tierschutzrechtliche Erlaubnisse sowie ggfs. deren nachträglichen Entzug enthält, und eine entsprechende Datenbank einzurichten.

BR-Drs. 628/23

Anmerkung:

Man kann nur hoffen, dass dieser erste konkrete Vorstoß auch zu entsprechenden Gesetzesvorhaben und schlussendlich dann zu sinnvollen Gesetzen bzw. Verordnungen führt.

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