Kommen Vorgaben für den Online-Handel mit Hunden?

Recherchiert man im Internet nach Hunden, die zum Verkauf stehen, kommt einem das Grausen.

Neben seriösen Züchtern findet man zuerst eine Vielzahl von Verkäufern, die Hunde aus was auch immer einer Herkunft verkaufen – gerne auch aus einer angeblichen Zucht, angeblich aus dem Tierschutz oder woher auch immer.

Diesem Online-Handel will die Regierung nun wohl einen Riegel vorschieben. In einer Antwort der Bundesregierung vom 26.06.2022 auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, in der es überwiegend um exotische Tiere geht, heisst es am Ende:

 

Die Bundesregierung beabsichtigt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung einzuführen. Sie hat sich in den Verhandlungen zum Digital Services Act daher dafür eingesetzt, dass Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet werden, die Registrierung und Identifizierung von allen Anbietern lebender Tiere vorzunehmen zur Eindämmung des illegalen Tier- und Artenhandels. Der Digital Services Act sieht nunmehr eine solche Verpflichtung für die Betreiber von Online-Plattformen vor, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen. Die Bundesregierung prüft, welche weiteren Maßnahmen neben dem Digital Services Act getroffen werden können, um die Identifizierung sämtlicher Anbieter lebender Tiere zu erreichen.

Man kann nur hoffen, dass den Worten Taten folgen.

 

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