Wattenmeer und Hunde = Anleinpflicht

Zu Recht weist der Nationalpark Nds. Wattenmeer aktuell auf seiner website auf folgendes hin:

„Wildlebende Vögel betrachten Hunde instinktiv als Feinde“, erklärt Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernatsleiter für Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. „Wiederholte Fluchtreaktionen können den Erfolg des Brutgeschäftes und damit den Erhalt seltener Vogelarten erheblich beeinträchtigen.“ Dabei merken die meisten Spaziergänger nicht, welchem Stress Vogeleltern ausgesetzt sind. Gerade kleine bodenbrütende Vögel sind durch ihr Gefieder gut getarnt, entfernen sich bei Gefahr heimlich vom Nest, ducken sich weg – so lange sind Eier oder Küken ungeschützt vor Kälte bzw. Hitze und Fressfeinden und der Nachwuchs kann nicht gefüttert werden. Zum Schutz der wildlebenden Tiere gilt neben der Anleinpflicht im Nationalpark auch das Wegegebot: In der am strengsten geschützten Ruhezone ganzjährig, während der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli [hierauf hatten wir bereits hier hingewiesen] auch in den gekennzeichneten Gebieten der Zwischenzone. Roll-Leinen sollten entsprechend kurz gehalten werden. In der Erholungszone und dem Siedlungsbereich außerhalb des Nationalparks bestimmen die Gemeinden, wo der Hund mitkommen darf und ob und wann er angeleint werden muss. Dazu gehören natürlich auch Angebote wie Hundestrände oder -wiesen, auf denen die Vierbeiner frei herumtollen dürfen. Verstöße gegen die Anleinpflicht werden von den Ordnungskräften vor Ort nicht toleriert und entsprechend geahndet. „In der Regel lieben Hundebesitzer auch andere Tiere und verhalten sich verantwortungsvoll“, so die Erfahrung von Meyer-Vosgerau. Doch bereits wenige „schwarze Schafe“ können gravierende Störungen anrichten. Deshalb appelliert die Nationalparkverwaltung an alle Hunde- und Naturfreunde, sich auch gegenseitig zu informieren und auf die geltenden Regelungen aufmerksam zu machen.

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