Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe eines Gebrauchtwagens ein Motorschaden auf, ist die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen habe, widerlegt, wenn ein Austausch Verschleißteils anlässlich einer kurz vor Verkauf durchgeführten Inspektion nachweisbar nicht erforderlich war.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 19. April 2007 – 5 U 768/06