Barrierefreiheit: Änderungen im Wohnungseigentumsrecht?

In Wohnungseigentümergemeinschaften – kurz: WEG – kommt es immer wieder zu Streitigkeiten – sei es die Haltungsuntersagung für Hunde (worüber wir hier berichtet haben) oder der Einbau eines Treppenlifts pp.

Der Bundesrat hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem das Wohnungseigentumsgesetz  künftigen Anforderungen besser gerecht werden soll. Dieser ist jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen.

Zum einen soll bei Eigentumswohnungen die Herstellung von Barrierefreiheit erleichtert werden. Diese kann nach geltender Rechtslage oft schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden. Der Bundesrat will hier die Schwelle für die Zustimmung in der Eigentümerversammlung deutlich senken. In der Begründung verweist er auf Prognosen, die mit einem Bedarf von rund 3,6 Millionen altersgerechten Wohnungen im Jahr 2030 rechnen. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur etwa 700 000 Wohnungen gegenüber.

Auch den Einbau von Ladestationen für Elektroautos an ihren Stellplätzen können Wohnungseigentümer nach geltender Rechtslage nur schwer durchsetzen. Auch hierfür strebt der Bundesrat eine Senkung der Zustimmungsschwelle an. Zudem sollen durch eine Änderung im Mietrecht auch Mieter leichter zu einer Ladestation an ihrem Stellplatz kommen können.

 

Sie sind derzeit offline!