Immer wieder kommt es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter bzgl. der Berechnung der Wohnfläche.
Ich hatte u.a. schon in folgenden Artikeln über entsprechende Entscheidungen berichtet:
Öffentlich-rechtlich nicht zum Wohnen geeignet – Wohnflächenberechnung?
Mieterhöhung und Flächenabweichung
Wohnfläche um 22,63 % kleiner als vereinbart: Fristlose Kündigung wirksam
Wieviel Dachterassenfläche ist Wohnfläche?
Nunmehr durfte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel darstellt, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht.
Der Bundesgerichtshof verneinte die dabei ausschlaggebende Frage, ob eine Anhebung des Grenzwerts von 10 % der vereinbarten Wohnfläche wegen der mitvermieteten Gartenfläche in Betracht komme.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII ZR 164/08