Steigende Gaskosten und nun die Gasumlage – was ist mit den Heizkostenvorauszahlungen?

Sowohl Mieter als auch Vermieter sind aufgrund der steigenden Gaskosten verunsichert.

Vermieter bekommen zur Zeit schon die Mitteilungen ihrer Versorgerer über erhöhte Abschlagszahlungen. Demnächst wird dann noch die weitere Erhöhung wegen der Gasumlage kommen, wie nun bekanntgegeben wurde.

Dies dürfen dann die Vermieter zunächst vorlegen, obwohl die Vorauszahlungen der Mieter natürlich auf völlig anderen Werten basieren.

Die Mieter wiederum dürfen sich auf eine gepflegte Nachzahlung einrichten, die viele fürchten.

Und was jetzt?

Nach § 560 Abs. 4 BGB

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

dürfen Vermieter die Vorauszahlungen zunächst einmal nur aufgrund der Daten aus der letzten Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung erhöhen. Den Vermietern sind also während der laufenden Abrechnungsperiode in der Regel die Hände gebunden. Allerdings kann der Vermieter durchaus in der aktuellen Situation bei der Anpassung der Vorauszahlungen auch die steigenden Preise berücksichtigen.

Das ist auch gut so. Denn wenn der Mieter bei Fälligkeit der drohenden hohen Heizkostennachzahlung nicht zahlen, droht ihm wiederum mehr als Ungemach.

Unser Rat:

Beiden Seiten können wir nur raten, sich einvernehmlich zusammenzusetzen oder sich durch spezialisierte Rechtsanwälte beraten zu lassen.

 

 

 

 

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