„Zusammenhalt stärken – Mietrecht reformieren“ – der lustige Titel eines Antrages der Verbotspartei

Unsere Verbotspartei Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag wieder einen neuen Antrag eingebracht.

Dies mit dem lustigen Titel „Zusammenhalt stärken – Mietrecht reformieren„. Wessen Zusammenhalt die Fraktion förden will, bleibt unklar. Es finden sich ausschliesslich Änderungsvorschläge zugunsten von Mietern, die die Eigentümer vehement in ihren Eigentumsrechten einschränken und auch im Übrigen benachteiligen.

Mit dem Antrag, den man sich auch im Wortlaut einmal zu Gemüte führen sollte, wird dort eine drastische Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse verlangt. Unter anderem sollen Wohnungen, die bereits heute mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, künftig nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Ausnahmen für möblierte Wohnungen sowie nach umfassenden Modernisierungen sollen abgeschafft werden.

Generell sollen Modernisierungskosten in deutlich geringerem Umfang als bisher auf die Miete umgelegt werden können.

Die Bedingungen, unter denen Mieter eine Modernisierung zu dulden haben, sollen verschärft werden.

Erschwert und stärker begrenzt werden sollen Mieterhöhungen auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. Zudem soll das Verfahren zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete genauer und für Vermieter ungünstiger geregelt werden.

Zu den weiteren beantragten Neuerungen gehört eine Verschärfung des Kündigungsschutzes, eine verbraucherfreundlichere Gestaltung der Betriebskostenabrechnung und das Verbot, die Grundsteuer auf die Miete umzulegen.

So weit die Informationen aus der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages. Aber in dem Antrag findet man noch viel mehr:

Unter Anderem wird gefordert:

2. die Mieterhöhung nach Modernisierungen gemäß §559 BGB von heute 11 Prozent der Modernisierungskosten im Jahr,
a. deutlich abzusenken,
b. auf Maßnahmen der energetischen Modernisierung, des Abbaus von Barrieren sowie des Einbruchschutzes zu konzentrieren,
c. und in der Höhe insgesamt zu kappen;

oder

13. Mietermodernisierungen zu ermöglichen, in dem

a. der Mieter vom Vermieter eine Zustimmung zu baulichen Veränderungen
verlangen kann, die für die zeitgemäße Nutzung der
Mietsache erforderlich sind und wenn er ein berechtigtes Interesse
daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern,
wenn sein Interesse an einer unveränderten Erhaltung der
Mietsache dem Interesse des Mieters überwiegt, sowie

b. keine Verpflichtung des Mieters zum Rückbau besteht, wenn es
sich um Maßnahmen des altersgerechten, Barrieren reduzierenden
Umbaus oder um Einbruchschutz handelt;

Fangen wir einmal bei dem letzten Punkt an:

Es handelt sich bei der Wohnung immer noch um das Eigentum des Vermieters! Der Mieter soll also einen Anspruch darauf haben, dass er – wenn ein wie auch immer geartetes „berechtigtes Interesse“ vorliegt – vehement in die bauliche Substanz des Hauses eingreifen kann und dies bei Auszug nicht zurückbauen muss. Schaut man sich – insbesondere bei Altbauten – einmal an, in welchem Umfang eine Wohnung häufig geändert werden müsste, um sie altersgerecht pp. zu gestalten, so bleibt von der ursprünglichen Wohnung nicht mehr viel übrig. Das muss aber eine Entscheidung des Eigentümers bleiben.

Die Idee zu den Beschränkungen von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen:

Auch aktuell sind die Möglichkeiten, Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auszusprechen, beschränkt. Zudem können sie nur mit 11 % der Kosten pro Jahr erfolgen, d.h. der Vermieter muss die Modernisierung vorfinanzieren und hat nach 9 Jahren 99 % der Kosten zurückerhalten. Das ist insbesondere für private Vermieter schon ein Wort.

Nun soll dieser Zeitaum noch verlängert und der Gesamtbetrag in der Höhe gekappt werden. Warum sollte ein Vermieter dann noch – auch energetische – Modernisierungen vornehmen? Das rechnet sich doch nie!

Zum Abschluss noch ein Wort zur beantragten Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer:

Es ist richtig, dass die Betriebskosten, die „zweite Miete“ immer weiter steigen. Aber wer ist denn schuld? Der Vermieter? Bei den umlagefähigen Betriebskosten handelt es sich in erster Linie um Abgaben, die die Kommunen kassieren (Grundsteuer, Abfallgebühren, Strassenreinigung pp.) und Kosten für die Versorger (Wasser, Allgemeinstrom) und die Gebäudeversicherung. Wenn die Grundsteuer nun das Problem ist: Warum drehen die Kommunen die Kosten denn immer höher? Und das soll nur der Eigentümer zahlen? Die Betriebskosten sind die Kosten, die der Vermieter weiterleiten muss. Vergessen wird immer, dass die Miete als solche (also ohne Betriebskosten) nicht den Gewinn des Vermieters darstellt. Insbesondere alles, was unter „Instandsetzung“ fällt, muss der Vermieter aus den Mieteinnahmen zahlen. Sei es der Austausch eines defekten Durchlauferhitzers (was schon einmal € 500,00 kosten kann – da ist dann ggfls. schon die Miete für diese Wohnung für einen Monat weg), der Anstrich des Hauses oder Treppenhause, das Decken des Daches, der Austausch von Wasser- oder Elektroleitungen, die neue Heizungsanlage etc. Nicht zu vergessen: Die Vorfinanzierung von Modernisierungen (man fragt sich, ob die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einmal Gedanken darüber gemacht hat, was z.B. die energetische Modernisierung durch Ersatz von Fenstern eines Mehrfamilienhauses kostet – im Zweifel gehen die Mieteinnahmen mindestens eines gesamten Jahres hierfür drauf).

„Zusammenhalt stärken“ – Unsinn. Mit den Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen werden Fronten zwischen Vermieter und Mieter geschaffen oder verschärft, Modernisierungen blockiert und die Motivation zur Investition in Immobilien – jedenfalls durch private Eigentümer – gesenkt.

 

 

 

 

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