Mindestgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren

Zum 1. Juli erhöht sich die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren auf 23,- ?. Von dieser Erhöhung der gerichtlichen Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- ? beantragt werden.

Wer also noch Forderungen bis 900,- ? hat, die mittels eines Mahnbescheides geltend gemacht werden sollen, sollte dafür Sorge tragen, dass der Antrag noch diesen Monat beim Mahngericht eingeht, dann wird noch die derzeitige, geringere Gebühr berechnet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!