Zum 1. Juli erhöht sich die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren auf 23,- ?. Von dieser Erhöhung der gerichtlichen Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- ? beantragt werden.
Wer also noch Forderungen bis 900,- ? hat, die mittels eines Mahnbescheides geltend gemacht werden sollen, sollte dafür Sorge tragen, dass der Antrag noch diesen Monat beim Mahngericht eingeht, dann wird noch die derzeitige, geringere Gebühr berechnet.