Neue Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe

Am 30.03.2005 wurde im Bundesgesetzblatt die „2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005“ veröffentlicht. Hiernach gelten für die Zeit vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 die folgenden, vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzenden Beträge:

  • 173 ? für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen
  • 380 ? für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner
  • 266 ? für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet

2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 23.03.2005 (2. PKHB 2005) , Bundesgesetzblatt Teil I 2005, S. 924)

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