Die Bundesjustizministerin hat im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 veröffentlicht. Danach bleiben die derzeitigen Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitsentgelt bis Ende Juni 2009 unverändert.
Die Bundesjustizministerin hat im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 veröffentlicht. Danach bleiben die derzeitigen Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitsentgelt bis Ende Juni 2009 unverändert.
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