„Sichere Verzinsung“

Ein verbraucherfreundliches Urteil hat der Bundesgerichtshof über die Praktiken einiger Kapitaleinsammler gefällt: Danach ist eine an potentielle Kapitalanleger gerichtete Werbeaussage über die Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals auch dann irreführend, wenn sie zwar keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen enthält, aber gerade darauf abzielt, die irrige Vorstellung zu wecken, es sei eine sichere Rendite zu erwarten.

(BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003, Az: I ZR 252/01)

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